Ausweitung der CSRD-Richtlinie: Auswirkungen für Kunststoffhersteller

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sukzessive ausgeweitet und betrifft zukünftig schätzungsweise 11.600 - 49.000 Unternehmen innerhalb der EU.

Die Pflicht gilt seit dem 01.01.2024 bereits für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Ab 01.01.2025 folgt die Pflicht für alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen, sofern diese zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme größer als 25.000.000 €
  • Nettoumsatzerlöse höher als 50.000.000€
  • durchschnittliche Anzahl an Beschäftigte im Geschäftsjahr über 250

Zudem betrifft die CSRD ab 01.01.2026 ebenfalls kapitalmarkt­orientierte KMU mit mehr als 9 Mitarbeitern.

Die Erweiterung der Berichterstattung soll die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte erhöhen und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene realisieren.

Welche Auswirkungen hat das auf die Unternehmen in der Kunststoffbranche?
Die Erfassung der Treibhausgasemissionen nach den Scopes des Greenhouse Gas Protocol, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter sowie eine politische Einflussnahme im Rahmen der Unternehmungsführung können beispielsweise aus der verpflichtenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse als berichtspflichtig in einem CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht hervorgehen. Durch die zukünftige Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht des Unternehmens, wird dieser der externen Prüfungspflicht unterliegen.

Hierdurch soll die Transparenz gegenüber den Interessensgruppen vor dem Hintergrund „Environment, Social und Governance“ verstärkt werden, indem die Unternehmen Informationen hinsichtlich ihrer internen Richtlinien zu den Themen Umweltschutz, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung der Öffentlichkeit verfügbar machen. Dazu zählt auch die Pflicht zur Durchführung, aber auch Offenlegung von Chancen- und Risikobewertungen auf Grundlage der vorgegeben Unterthemen der „European Sustainability Reporting Standards“, um potenzielle Gefährdungen erkennen und vermeiden zu können.

Die aus der CSRD-Richtlinie resultierende Herausforderung für Unternehmen besteht in einem erhöhten Bedarf an Ressourcen – zeitlich wie personell. Erfassung, Verwaltung und Meldung der erforderlichen Daten bedürfen ein hohes Maß an Kapazitäten, aber auch der notwendigen systemseitigen Ausrüstung.

Es ist den Unternehmen daher geraten, das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich im Geschäftsalltag zu integrieren (Geschäftsmodelle, Strategien etc.) sich mit Stakeholdern und Branchenkollegen gegenseitig unterstützend auszutauschen, Netzwerke und externe Prüfeinrichtungen zu Rate zu ziehen und in entsprechende Datenmanagementsysteme zu investieren.
Insbesondere die Aufnahme des Nachhaltigkeitsaspekt in sämtliche Abläufe und Strategien des Unternehmens ist ein wichtiger Punkt, denn mit bewussten und vorausschauenden Verhaltens- und Arbeitsweisen wird nicht nur der CSRD-Richtlinie entsprochen, sondern gleichwohl der Umweltschutz gestärkt und das eigene Unternehmensimage nach außen positiv beeinflusst.

Weitere Informationen:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - CSR (csr-in-deutschland.de)
Umweltberichterstattung - CSR-Richtlinie | Umweltbundesamt
BaFin - Nachhaltigkeitsberichterstattung - CSRD

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